Kurz gesagt
- An der IGS gibt es vier Abschlüsse: einen nach Jahrgang 9 und drei nach Jahrgang 10.
- Für alle brauchst du in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen mindestens eine 4 und musst die Abschlussprüfung machen.
- Für den Realschulabschluss und den Erweiterten Sekundarabschluss I brauchst du zusätzlich bessere Noten in den Kursfächern (G-, E- und Z-Kurse).
- Eine einzelne schlechte Note ist nicht immer das Aus: Manches kann ausgeglichen werden. Das entscheidet aber die Konferenz deiner Schule.
- Wer am Ende von Jahrgang 10 keinen Abschluss nach Jahrgang 10 erreicht und die Schule verlässt, bekommt den Hauptschulabschluss.
| Abschluss | Wann? | Was brauchst du? | Nachlesen |
|---|---|---|---|
| Hauptschulabschluss | Ende Jahrgang 9 | Mindestens eine 4 in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen und die Abschlussprüfung | § 16, § 27 |
| Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss | Ende Jahrgang 10 | Mindestens eine 4 in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen und die Abschlussprüfung | § 13, § 27 |
| Sekundarabschluss I – Realschulabschluss | Ende Jahrgang 10 | Wie oben, dazu: mindestens zwei E-Kurse mit mindestens 4, in jedem G-Kurs mindestens eine 3 und mindestens zwei Fächer ohne Kurse mit mindestens 3 | § 14 |
| Erweiterter Sekundarabschluss I | Ende Jahrgang 10 | Wie beim Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss, dazu gute Noten in den Kursfächern und ein Durchschnitt von höchstens 3,00 in den übrigen Fächern | § 15, § 22 |
Wo stehe ich gerade?
Im Abschluss-Check trägst du deine Kurse, deine Noten und deinen Durchschnitt ein und siehst sofort, welchen Abschluss du ohne Ausgleich gerade erreichen würdest.
Abschluss-Check öffnenWörter, die du kennen solltest
- Mindestanforderung
- Das ist die Note 4 (ausreichend). Schlechter als 4 reicht nicht.
- Noten
- 1 sehr gut · 2 gut · 3 befriedigend · 4 ausreichend · 5 mangelhaft · 6 ungenügend.
- Pflichtfächer und Wahlpflichtkurse
- Pflichtfächer hat jeder. Einen Wahlpflichtkurs wählst du aus einem Angebot aus, belegen musst du aber einen.
- Kursfächer (Fachleistungsdifferenzierung)
- In diesen Fächern sitzt du in einem Kurs auf einer bestimmten Ebene: G (grundlegend), E (erhöht) oder, wenn es drei Ebenen gibt, Z (zusätzlich). In der Regel sind das Deutsch, Mathematik, Englisch und Naturwissenschaften.
- Fächer ohne Kurse
- Alle anderen Pflichtfächer, zum Beispiel Gesellschaftslehre.
- Durchschnitt
- Du zählst die Noten zusammen und teilst durch die Anzahl der Noten. Es wird nach der zweiten Stelle hinter dem Komma abgeschnitten, nicht gerundet. Aus 3,009 wird also 3,00, aber 3,01 ist schon zu schlecht für „befriedigend“.
- Ausgleichsfach
- Ein Fach, in dem du so gut bist, dass es eine schlechte Note in einem anderen Fach ausgleichen kann.
- Gleichstellungsvermerk
- Ein Eintrag im Abgangszeugnis, der bescheinigt, dass du einen Abschluss erreicht hast.
Die Abschlüsse genauer
Klappe die Abschlüsse auf. Die Beispiele sind erfundene Fälle.
Hauptschulabschlussnach Jahrgang 9
Das ist der erste Abschluss, den du an der IGS machen kannst, schon nach Jahrgang 9.
Das brauchst du
- In allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen mindestens eine 4. § 16 Abs. 1
- Schlechte Noten in der zweiten und dritten Fremdsprache zählen dafür nicht. § 16 Abs. 1
- Die Abschlussprüfung nach Jahrgang 9: Klausuren in Deutsch und Mathematik und eine mündliche Prüfung in einem Fach deiner Wahl. § 27 Abs. 2
- In höchstens einem Prüfungsfach darfst du schlechter als 4 sein. § 1 Abs. 3
Gut zu wissen
- Bei diesem Abschluss kann besonders viel ausgeglichen werden (siehe „Wenn eine Note zu schlecht ist“).
- Auch wenn du nach Jahrgang 10 den Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss nicht schaffst, kannst du den Hauptschulabschluss bekommen. Dann müssen deine Leistungen in Jahrgang 10 den Anforderungen für den Hauptschulabschluss nach Jahrgang 9 entsprechen. § 16 Abs. 2
Sekundarabschluss I – Hauptschulabschlussnach Jahrgang 10
Das brauchst du
- In allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen mindestens eine 4. § 13
- Schlechte Noten in der zweiten und dritten Fremdsprache zählen dafür nicht. § 13
- Die Abschlussprüfung nach Jahrgang 10: Klausuren in Deutsch und Mathematik, Klausur und mündliche Prüfung in der ersten Fremdsprache und eine mündliche Prüfung in einem Fach deiner Wahl. § 27 Abs. 1
- In höchstens einem Prüfungsfach darfst du schlechter als 4 sein. § 1 Abs. 3
Gut zu wissen
- Er bringt dieselben Berechtigungen wie der Hauptschulabschluss. § 1 Abs. 7
- Beim Ausgleich gilt eine Besonderheit: „ausreichende“ Leistungen in E-Kursen können mangelhafte Leistungen in G-Kursen oder in Fächern ohne Kurse ausgleichen. § 23 Abs. 6
Sekundarabschluss I – Realschulabschlussnach Jahrgang 10
Das brauchst du
Alles, was für den Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss nötig ist, und zusätzlich: § 14
- Zwei E-Kurse: In mindestens zwei Kursfächern bist du im E-Kurs und hast mindestens eine 4.
- G-Kurse: In jedem Kursfach, in dem du im G-Kurs bist, hast du mindestens eine 3.
- Zwei weitere Fächer: In zwei Fächern ohne Kurse hast du mindestens eine 3.
Gut zu wissen
- Wenn du Z-Kurse besuchst: Für den Realschulabschluss nennt die Verordnung nur E-Kurse. Frag deine Lehrkraft, wie das bei dir gezählt wird.
Erweiterter Sekundarabschluss Inach Jahrgang 10
Das brauchst du
Alles, was für den Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss nötig ist, und zusätzlich: § 15
- Bei zwei Ebenen (G und E): mindestens eine 3 in drei E-Kursen. Dazu der vierte Kurs: entweder ein E-Kurs mit mindestens einer 4 oder ein G-Kurs mit mindestens einer 2.
- Bei drei Ebenen (G, E und Z): mindestens eine 4 in drei Z-Kursen. Dazu der vierte Kurs: entweder ein Z-Kurs mit mindestens einer 4, ein E-Kurs mit mindestens einer 3 oder ein G-Kurs mit mindestens einer 2.
- In beiden Fällen: In den übrigen Pflichtfächern (ohne Kurse) und in den Wahlpflichtkursen hast du im Durchschnitt höchstens 3,00.
So rechnest du den Durchschnitt
- Noten der übrigen Fächer zusammenzählen und durch die Anzahl teilen, zum Beispiel (2 + 3 + 2 + 4 + 1 + 3) : 6 = 2,50.
- Nach der zweiten Stelle hinter dem Komma abschneiden, nicht runden. § 22 Abs. 4
- Außerdem werden bis zu zwei E- oder Z-Kurse in den Durchschnitt einbezogen, wenn deine Note dort besser ist als 4. Welche das bei dir sind, sagt dir deine Lehrkraft. § 15 Abs. 2
Gut zu wissen
- Mit diesem Abschluss darfst du in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und ins Berufliche Gymnasium. § 1 Abs. 7
- Wer einen Jahrgang überspringt und deshalb vorzeitig in die Einführungsphase wechselt, braucht keine Abschlussprüfung. Der Abschluss wird dann mit dem Beschluss der Klassenkonferenz erworben. § 1 Abs. 5
Mini-Checkliste: Wo könnte es bei mir hängen?
- Habe ich in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen mindestens eine 4?
- In welchen Kursfächern bin ich im G-, E- oder Z-Kurs, und welche Noten habe ich dort?
- In wie vielen Fächern ohne Kurse habe ich mindestens eine 3?
- Wie hoch ist mein Durchschnitt in den übrigen Fächern, und liegt er bei höchstens 3,00?
- Welche Fächer sind meine Prüfungsfächer, und wo will ich mich noch verbessern?
Mit dem Abschluss-Check kannst du die ersten vier Fragen direkt ausprobieren.
Wenn eine Note zu schlecht ist: der Ausgleich
Hast du in einem Fach nicht die Mindestnote 4, ist das nicht in jedem Fall das Aus. Unter bestimmten Bedingungen kann es unschädlich sein oder durch bessere Noten in anderen Fächern ausgeglichen werden. § 23
| Wenn du … | dann gilt … |
|---|---|
| in einem Fach eine 5 hast | Das ist in Ordnung. Du brauchst keinen Ausgleich. Abs. 3 |
| in zwei Fächern eine 5 hast | Du brauchst zwei Ausgleichsfächer mit mindestens einer 3. Abs. 4 |
| in einem Fach eine 6 hast | Du brauchst ein Ausgleichsfach mit mindestens einer 2 oder zwei Ausgleichsfächer mit mindestens einer 3. Abs. 5 |
| den Hauptschulabschluss nach Jahrgang 9 machst | Zusätzlich: Eine 5 in drei Fächern kann durch zwei Ausgleichsfächer mit mindestens einer 3 ausgeglichen werden. Eine 6 in einem Fach kann durch ein Ausgleichsfach mit mindestens einer 2 oder durch zwei mit mindestens einer 3 ausgeglichen werden, und eine 5 in einem weiteren Fach braucht dann keinen Ausgleich. Abs. 6 |
| den Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss machst | Zusätzlich: Eine 4 in E-Kursen kann eine 5 in G-Kursen oder in Fächern ohne Kurse ausgleichen. Abs. 6 |
Wichtig dabei
- Die Konferenz entscheidet. Ob ausgeglichen wird, entscheidet die Konferenz deiner Schule. Sie schaut darauf, ob der Abschluss nach deinem Gesamtbild gerechtfertigt erscheint. Einen Anspruch darauf hast du nicht. Abs. 7
- Realschulabschluss und Erweiterter Abschluss: Für deren Zusatzbedingungen gelten eigene Regeln. Wie dort ausgeglichen werden kann, frag deine Klassenlehrkraft.
- Was ist ein Ausgleichsfach? Es darf in der Stundentafel höchstens eine Stunde weniger haben als das Fach, das ausgeglichen werden soll. § 24 Abs. 1
- An der IGS: Deutsch, Mathematik und die Fremdsprachen können nur untereinander ausgeglichen werden. § 24 Abs. 2
- Unterricht und Bewertung: Ein Fach zählt nur, wenn es in deinem Abschlussjahrgang auch unterrichtet wurde. Kann ein Fach aus Gründen, für die du nichts kannst, nicht bewertet werden, ist das kein Problem für dich.
Die Abschlussprüfung
| Prüfungsteil | Nach Jahrgang 9 | Nach Jahrgang 10 |
|---|---|---|
| Deutsch | Klausur | Klausur |
| Mathematik | Klausur | Klausur |
| Erste Fremdsprache | keine Prüfung vorgesehen | Klausur und mündliche Prüfung |
| Weiteres Fach deiner Wahl | mündliche Prüfung | mündliche Prüfung |
Was du wissen solltest
- Wann? Die Prüfungen sind im zweiten Halbjahr des Abschlussjahrgangs. § 28
- Aufgaben: Die Klausuren werden für das ganze Land einheitlich gestellt. Die Aufgaben der mündlichen Prüfungen stellt die prüfende Lehrkraft. § 29
- So zählt die Prüfung: Das Prüfungsergebnis soll zu einem Drittel in die Jahresnote des Faches eingehen. In der ersten Fremdsprache zählen Klausur und mündliche Prüfung im Verhältnis zwei zu eins. § 29
- Zusätzliche mündliche Prüfung: Du kannst sie schriftlich beantragen, und zwar bis zu einem Termin, den deine Schule festlegt. Dann muss sie stattfinden. § 27 Abs. 4
- Krank am Prüfungstag? Melde dich sofort und begründe es. Die Schule kann ein ärztliches Zeugnis verlangen. Ohne gerechtfertigten Grund wird der Prüfungsteil mit „ungenügend“ gewertet. § 35
- Täuschung oder Stören: Dann soll der Prüfungsteil mit „ungenügend“ gewertet werden. § 36
- Nachteilsausgleich: Mit einer Beeinträchtigung kann die Prüfungskommission Erleichterungen der äußeren Prüfungsbedingungen erlauben. Sprich früh mit deiner Lehrkraft. § 37
- Einsicht: Du darfst deine Prüfungsakten innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Gesamtergebnisses ansehen. § 39
- Wiederholen: Du kannst Jahrgang 9 oder 10 einmal wiederholen. Hast du schon den Jahrgang davor wiederholt, braucht es dafür einen Beschluss der Klassenkonferenz mit Zweidrittelmehrheit. Wer wiederholt, muss auch die Prüfung wiederholen, und alte Prüfungsleistungen zählen nicht. § 26, § 34
- Fremdsprachen: Hast du eine andere Muttersprache oder Herkunftssprache als Deutsch, können deine Leistungen darin an die Stelle von Englisch oder Französisch treten. § 21
Und danach?
| Abschluss | Was sagt die Verordnung dazu? | Nachlesen |
|---|---|---|
| Hauptschulabschluss | Dazu enthält die Verordnung keine eigene Aussage. | – |
| Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss | Er hat dieselbe Berechtigung wie der Hauptschulabschluss. | § 1 Abs. 7 |
| Sekundarabschluss I – Realschulabschluss | Dazu enthält die Verordnung keine eigene Aussage. | – |
| Erweiterter Sekundarabschluss I | Du darfst in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und ins Berufliche Gymnasium. Weitere Schulen im Sekundarbereich II sind möglich, wenn du deren Aufnahmevoraussetzungen erfüllst. | § 1 Abs. 7 |
Welche Wege nach einem Abschluss offenstehen, zum Beispiel in eine Ausbildung, hängt auch von den Betrieben und Schulen ab. Dazu beraten dich deine Schule und die Berufsberatung der Agentur für Arbeit. Auf der Seite „Berufsfelder entdecken“ kannst du dich schon einmal umsehen.
Gelten für dich besondere Regeln, zum Beispiel wegen eines Förderbedarfs, sprich bitte mit deiner Klassenlehrkraft. Sie sind hier nicht dargestellt.
Wo steht das? (für Neugierige)
- Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I (AVO-Sek I) vom 7. April 1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. September 2023. Die Zahlen mit „§“ auf dieser Seite sagen dir, wo du es nachlesen kannst.
- Niedersächsisches Kultusministerium: Übersichtsblatt zu den Abschlüssen an Integrierten Gesamtschulen (öffnet ein PDF). Daraus stammt auch die Angabe, welche Fächer an der IGS in der Regel Kurse haben.
Noch einmal kurz: Alle Angaben ohne Gewähr. Bei Fragen sprich mit deiner Klassenlehrkraft.